Aussage 1947: Pauline K.

"Als drittes, dass ich des Mordes angeklagt werde, bitte ich das Gericht um Gerechtigkeit! Man kann mich unmöglich verantwortlich machen, für diese Gesetze des Dritten Reiches, dass dessen Bestimmungen nicht vollkommen waren, ist schließlich nicht Sache einer Schwester. Vor der Schwester am Krankenbett steht der Arzt. Ob er ein Brustwickel, Einlauf, Herztropfen oder Schlafmittel verordnet. In diesem Falle den Gnadentod. Ich habe den Gnadentod nicht als Mord betrachtet. Und bilde mir ein, dass wirklich nur der, wer Mitleid hat und mitleiden kann dieses versteht. Es waren Menschen denen nicht mehr geholfen werden konnte. Psychisch wie körperlich."