Aussage 1947: Bodo Gorgass
"Lohnauer hat mir erklärt: es besteht das Gesetz, dass unheilbaren Geisteskranken der Gnadentod gewährt werden darf. Bestimmte Ärzte sind dafür vorgesehen. Die Auswahl erfolgt mit allen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, wofür schon die Personen, die wissenschaftlich anerkannten Leiter, garantieren. Er machte mir noch nähere Ausführungen über die Krankengruppen, um die es sich dabei handelte. Ich fragte: sind da alle therapeutischen Maßnamen versucht worden? Daraufhin gab mir Lohnauer die Versicherung. [...] Nun machte ich Einwendungen, dass unsere Tätigkeit keine wissenschaftlich sehr große sei. Da sagte er: Es ist im Gesetz verlangt, dass ein Arzt die Ausführung hat, daran ist nichts zu ändern."




